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Verein

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung, Vorplanung, Konzeption und Durchführung von ökologischen und pädagogischen Projekten in der Jugendpflege und der Erwachsenenbildung. Ziel ist es, Alternativen zu den vermehrten kommerziellen und konsumorientierten Angeboten zu schaffen und damit den Umweltschutz zu fördern. Die Projekte und Bausteine stellen durch ihre vielseitigen, sozialen, musischen, kreativen, naturverbundenen, sportlichen, kultur- und medienpädagogischen Aktivitäten, einen wichtigen Beitrag zur intensiveren Wahrnehmung und Erfahrung unserer Umwelt dar. Die offene Struktur fördert den generationsübergreifenden Dialog und hilft von einander zu lernen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  1. Projekte im Rahmen der freien Jugendhilfe;
  2. Planung, Organisation und Durchführung von Aktionen, Führungen und Märkte im Rahmen einer generationsübergreifenden Kultur;
  3. Planung, Organisation und Durchführung von Projekten im Arbeitsfeld „Lebensraum“ in Kooperation auch mit anderen Institutionen und Einrichtungen, und Aktivitäten zugunsten einer Qualifizierung der „Lebensräume“ als Erfahrungstopografie;
  4. Wissenschaftliche Untersuchungstätigkeit, Schulung, Fortbildung und Beratung über umweltbezogenen generationsübergreifende Lern- und Umsetzungsprozesse und entsprechende Methodenentwicklung;
  5. Experimentelle Praxis und auswertende Reflexion einer neuen „Ökologie der Erfahrung“ im Zusammenhang mit unseren direkt wahrnehmbaren Lebensraum.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.