Verein
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des
Vereins ist die Förderung, Vorplanung, Konzeption und Durchführung von
ökologischen und pädagogischen Projekten in der Jugendpflege und der
Erwachsenenbildung. Ziel ist es, Alternativen zu den vermehrten kommerziellen
und konsumorientierten Angeboten zu schaffen und damit den Umweltschutz zu fördern.
Die Projekte und Bausteine stellen durch ihre vielseitigen, sozialen,
musischen, kreativen, naturverbundenen, sportlichen, kultur- und
medienpädagogischen Aktivitäten, einen wichtigen Beitrag zur intensiveren
Wahrnehmung und Erfahrung unserer Umwelt dar. Die offene Struktur fördert den
generationsübergreifenden Dialog und hilft von einander zu lernen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
durch:
- Projekte im Rahmen der freien Jugendhilfe;
- Planung, Organisation und Durchführung von
Aktionen, Führungen und Märkte im Rahmen einer generationsübergreifenden Kultur;
- Planung, Organisation und Durchführung von
Projekten im Arbeitsfeld „Lebensraum“ in Kooperation auch mit anderen
Institutionen und Einrichtungen, und Aktivitäten zugunsten einer Qualifizierung
der „Lebensräume“ als Erfahrungstopografie;
- Wissenschaftliche Untersuchungstätigkeit, Schulung,
Fortbildung und Beratung über umweltbezogenen generationsübergreifende Lern-
und Umsetzungsprozesse und entsprechende Methodenentwicklung;
- Experimentelle Praxis und auswertende Reflexion
einer neuen „Ökologie der Erfahrung“ im Zusammenhang mit unseren direkt
wahrnehmbaren Lebensraum.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.